Offenlegungspflichten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wir fühlen uns dennoch verpflichtet, der Gemeinschaft mitzuteilen, wie wir die Zustiftungen anlegen, was wir mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen und mit den Spenden machen und wer bei uns die Entscheidungen trifft.
Die nachstehenden Informationen sind daher freiwillig. Damit erfüllen wir die Transparenzstandards des Deutschen Roten Kreuzes und darüber hinaus die Vorgaben der durch Transparency International ins Leben gerufenen Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Organisationsform
Die Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes im Rems-Murr-Kreis wird nicht als eigenständige fiduziarische Stiftung, sondern als Zustiftung im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Waiblingen errichtet. Sie wird von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, als Stiftungstreuhänderin verwaltet.
Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes im Rems-Murr-Kreis
DRK-Kreisverband Rems-Murr e.V.
Henri-Dunant-Straße 1
71334 Waiblingen
Sitz: Waiblingen
Gründungsjahr 2022
Organisationsstruktur
Organ der Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes im Rems-Murr-Kreis ist der Stiftungsrat. Er besteht aus bis zu elf ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Der Präsident oder die Präsidentin des DRK-Kreisverbandes Rems-Murr-e. V., ein Mitglied der Geschäftsführung, ein Präsidiumsmitglied des DRK-Kreisverbandes Rems-Murr e. V. sowie bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter auf Vorschlag der Rotkreuzgemeinschaften des DRK-Kreisverbandes Rems-Murr e. V. gehören dem Stiftungsrat als geborene Mitglieder an. Der Stiftungsrat bestimmt jedes Jahr die Verteilung der Stiftungserträge an konkrete Projekte und Einrichtungen, sorgt für die Öffentlichkeitsarbeit und betreut alle Personen, die zustiften und spenden.
Ziele und Aufgaben
Zweck der Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes im Rems-Murr-Kreis ist die Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben des steuerbegünstigten Deutschen Roten Kreuzes-Kreisverband Rems-Murr e. V. sowie seiner Gliederungen.
Die Stiftung des Deutschen Roten Kreuzes im Rems-Murr-Kreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.
Tätigkeitsbericht
Ab 2024 werden wir jährlich unseren Tätigkeitsbericht vorlegen und auch digital zur Verfügung stellen.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Stiftungstreuhänderin zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen, der Buchführung und der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO. Mit Ihrer Spende/Zuwendung willigen Sie ein, dass Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Spendenbetrag) an den Stiftungsrat (soweit vorhanden) und die/den Gründungsstifter*in (Benennung der Gründungsstifterin/des Gründungsstifters) weiter-geben werden können, um eine Danksagung an Sie zu ermöglichen.